Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind grundsätzlich leistungsberechtigt.
Die Leistung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes (Bedarf), zu dem im Wesentlichen die angemessene Miete sowie der maßgebende Regelsatz gehören.
Die Leistung ist abhängig von eigenem Einkommen und Vermögen.
Wenn eigenes Einkommen nicht vorhanden oder nicht ausreichend ist, den Lebensunterhalt zu decken, besteht ein Leistungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen Einkommen und Bedarf.
Vermögen ist vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen, soweit es einen Betrag in Höhe von 2.600,00 € übersteigt.
Für Personen, die in einer stationären Einrichtung leben, sichert die Grundsicherung im Alter den Bedarf, der in einer häuslichen Umgebung entstehen würde. Neben den Leistungen der Grundsicherung im Alter können je nach Bedarf weitere Hilfen im Rahmen des SGB XII gewährt werden. Hierzu gehören insbesondere:
Leistungen der Grundsicherung im Alter sind Antragsabhängig. Die Bewilligung erfolgt regelmäßig für 12 Kalendermonate. Zuständig ist das Sozialamt des Landratsamtes Sömmerda, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda.
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier (PDF zum Download).