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Die Untere Wasserbehörde ist zuständig für die direkte Einleitung von Abwasser in ein Gewässer. Dafür ist bei der Wasserbehörde eine Genehmigung einzuholen. Die Zulassung der Einleitung von Abwasser in ein bestehendes Kanalsystem obliegt dem Abwasserentsorger.
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