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Samstag, 4. Februar 2012

Bauverwaltung
Im Amt sind die für bauliche Maßnahmen zuständigen Behörden angesiedelt. Im Bereich der Bauaufsicht werden Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen, sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt und Baulasten eingetragen. Weiterhin werden vom Amt die Belange des Denkmalschutzes, der Bauleitplanung und Regionalplanung vertreten und die Wohnungsbauförderung bearbeitet.

Das Amt untergliedert sich in die Bereiche
* Bauaufsichtsamt
* Regionalplanung
* Denkmalpflege
* Wohnungsbauförderung

Bauaufsicht
Alle Handlungen im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden im Bauaufsichtsamt durchgeführt.
Regionalplanung
Im Bereich der Regionalplanung erfolgt die bauplanungsrechtliche Bewertung von Vorhaben.
Denkmalschutz

Im Sachgebiet Denkmalschutz werden denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse erteilt. Gleichzeitig ist die Denkmalschutzbehörde Ansprechpartner zu allen Fragen der Förderung und Unterstützung von denkmalerhaltenden Maßnahmen.

Wohnungsbauförderung
Im Bereich Wohnungsbauförderung können zinsgünstige Kredite für die Schaffung und den Erwerb von Wohneigentum vermittelt werden.
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Amt 51 - Bauaufsicht/Regionalplanung/Denkmalschutz
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-638 oder 619
Telefax: 03634 354-666

regionalplanung@lra-soemmerda.de
Amtsleiter
Lars Schröder
Weitergehende Informationen
Bauinformationen
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Autor: Dr. Gerhard Fuchs veröffentlicht: 13.06.2008 14:04:38
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