Bauaufsicht - Aufgaben und Zuständigkeiten
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Im Bauaufsichtsamt werden Baugenehmigungen, Abbruchanträge, Nutzungsänderungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baulasten und andere Bausachen bearbeitet.
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Örtliche Zuständigkeit für Baugenehmigungsverfahren
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Für private Bauvorhaben ist die Zuständigkeit nach Orten geregelt. Abweichungen können sich für den Bereich der gewerblichen und kommunalen Bauvorhaben ergeben. In diesen Fällen wenden Sie sich bei Nachfragen bitte an den Sachgebietsleiter, Herrn Weber.
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Baulasten
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Um rechtliche Hindernisse einer Bebauung zu beseitigen, kann eine sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen werden. Ein Grundstückseigentümer - in der Regel der Nachbar- verpflichtet sich in einem festgelegten Umfang zum Verzicht seiner Eigentumsbefugnisse, mithin übernimmt er eine Verpflichtung des Bauherrn.
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Baukontrollen
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Vor der Nutzungsaufnahme erfolgt i.a.eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und anlaßbezogene Baukontrollen während der Nutzung einer baulichen Anlage werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Die Zuständigkeit für Baukontrollen wird auf der Folgeseite dargestellt.
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