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Samstag, 4. Februar 2012

Bauaufsicht - Aufgaben und Zuständigkeiten
Im Bauaufsichtsamt werden Baugenehmigungen, Abbruchanträge, Nutzungsänderungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baulasten und andere Bausachen bearbeitet.
Örtliche Zuständigkeit für Baugenehmigungsverfahren
Für private Bauvorhaben ist die Zuständigkeit nach Orten geregelt.
Abweichungen können sich für den Bereich der gewerblichen und kommunalen Bauvorhaben ergeben. In diesen Fällen wenden Sie sich bei Nachfragen bitte an den Sachgebietsleiter, Herrn Weber.
Baulasten
Um rechtliche Hindernisse einer Bebauung zu beseitigen, kann eine sogenannte Baulast im Baulasten­verzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen wer­den.

Ein Grundstückseigentümer - in der Regel der Nachbar- ver­pflichtet sich in einem festgelegten Umfang zum Verzicht seiner Eigentumsbefugnisse, mithin übernimmt er eine Verpflichtung des Bauherrn.

Baukontrollen
Vor der Nutzungsaufnahme erfolgt i.a.eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und anlaßbezogene Baukontrollen während der Nutzung einer baulichen Anlage werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Die Zuständigkeit für Baukontrollen wird auf der Folgeseite dargestellt.
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Amt 51 - Bauaufsicht
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-619
Telefax: 03634 354-666

regionalplanung@lra-soemmerda.de

Sachgebietsleiter
Reinhold Weber
Weiterführende Links zur Bauordnung
Landesverwaltungsamt Abt. Bauwesen
Fachplanerlisten
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Autor: Dr. Gerhard Fuchs veröffentlicht: 19.03.2009 11:35:41
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