Die Durchführung von Baukontrollen erfolgt nach Beendigung einer Baumaßnahme oder auf entsprechende Hinweise (Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit durch den Zustand im Bau befindlicher oder bestehender Gebäude).
Der Baukontrolleur prüft vor Ort und leitet die ggf. erforderlichen Massnahmen ein.