Untere Naturschutzbehörde - Aufgaben und Zuständigkeiten
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Die Untere Naturschutzbehörde ist erster Ansprechpartner für alle Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis. Hier werden Eingriffe in den Naturhaushalt bearbeitet und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angeordnet. Weiterhin ist die untere Naturschutzbehörde zuständig für die Ausweisung von Naturdenkmalen (ND) und geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB), betreut und beauftragt Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
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Eingriffsregelung
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Ob ein Baum gefällt werden muß oder im Zuge von Baumaßnahmen Flächen versiegelt werden, dies alles stellt unter Umständen einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Die Untere Naturschutzbehörde trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dazu separat entsprechende Regelungen oder diese gehen in andere Genehmigungen ein.
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Landschaftspflege
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Um den schutzwürdigen, ursprünglichen Charakter besonders wertvoller Gebiete zu erhalten, müssen Maßnahmen der Landschaftspflege durchgeführt werden.
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Landschaftsplanung
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Für den Landkreis existiert eine flächendeckende Landschaftsplanung, die als naturschutzfachliche Fachplanung in andere Planungen übernommen wird. Aktualisierungen werden von der Unteren Naturschutzbehörde veranlaßt.
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Schutzgebiete/Befeiungen
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Der Landkreis ist für die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen als Schutzgebiete zuständig. Gleichermaßen können Befreiungen von Verboten erteilt werden. Auch für alle anderen Schutzgebiete ist die Untere Naturschutzbehörde erster Ansprechpartner.
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Artenschutz
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Die Untere Naturschutzbehörde ist in allen Fragen des Artenschutzes erster Ansprechpartner.
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