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Untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde
Im Bereich der Unteren Wasserbehörde werden alle Verwaltungshandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Gewässern durchgeführt.
Heizöllagerung/ wassergefährdende Stoffe
Die
Lagerung wassergefährdender Stoffe
- zu denen auch Heizöl zählt - ist seit dem 1. Mai 2008 im
Amt 54
- Bodenschutz/Altlasten, wassergefährdende Stoffe, Chemikalienrecht anzuzeigen.
Wasserentnahmen
Die
Entnahme
von Grund- oder Oberflächenwasser bedarf in den meisten Fällen einer Genehmigung.
Einleitungen
Die Untere Wasserbehörde ist für die Genehmigung von direkten
Einleitungen
von Abwasser in ein Gewässer zuständig.
Gewässerkreuzungen und Baumaßnahmen an und in Gewässern
Baumaßnahmen an und in Gewässern wie z.B. Brücken (Gewässerkreuzungen) bedürfen immer der Genehmigung durch die Wasserbehörde.
Gewässerverschmutzung/Fischsterben
Bei
Gewässerverunreinigungen
ist schnelles Handeln geboten, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten.
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Amt 52 - Untere Wasserbehörde
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-648
Telefax: 03634 354-666>
umweltamt@lra-soemmerda.de
Amtsleiter
Michael Placzko
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Disclaimer
Autor: Dr. Gerhard Fuchs veröffentlicht: 13.06.2008 14:02:06
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