StartseiteStartseitesuchen ...
Samstag, 4. Februar 2012

Untere Wasserbehörde
Im Bereich der Unteren Wasserbehörde werden alle Verwaltungshandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Gewässern durchgeführt.
Heizöllagerung/ wassergefährdende Stoffe
Die Lagerung wassergefährdender Stoffe - zu denen auch Heizöl zählt - ist seit dem 1. Mai 2008 im Amt 54 - Bodenschutz/Altlasten, wassergefährdende Stoffe, Chemikalienrecht anzuzeigen.
Wasserentnahmen
Die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser bedarf in den meisten Fällen einer Genehmigung.
Einleitungen
Die Untere Wasserbehörde ist für die Genehmigung von direkten Einleitungen von Abwasser in ein Gewässer zuständig.
Gewässerkreuzungen und Baumaßnahmen an und in Gewässern
Baumaßnahmen an und in Gewässern wie z.B. Brücken (Gewässerkreuzungen) bedürfen immer der Genehmigung durch die Wasserbehörde.
Gewässerverschmutzung/Fischsterben
Bei Gewässerverunreinigungen ist schnelles Handeln geboten, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten.
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Amt 52 - Untere Wasserbehörde
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-648
Telefax: 03634 354-666>

umweltamt@lra-soemmerda.de

Amtsleiter
Michael Placzko
Top ... Top Startseite suchen ... Startseite Disclaimer
Autor: Dr. Gerhard Fuchs veröffentlicht: 13.06.2008 14:02:06
Andere Benutzer besuchten auch diese Seiten aktuelle Webstatistik
User Online: 0
Websites Online: 553
Dokumente Online: 1090
Kategorien Online: 579
Keywords Online: 1139909