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Informationen aus dem Gesundheitswesen
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„Aktiv sein – sich wohlfühlen"
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Wie in jedem Jahr öffnet das Gesundheitsamt des Landkreises Sömmerda seine Türen um interessante Themen für Jung & Alt und Groß & Klein anzubieten. Termin: 15.05.2012 von 10.00 - 16.00 Uhr Ort: Landratsamt Sömmerda, Wielandstraße 4 Unsere zahlreichen Angebote und Aktionspartner finden Sie auf unserem Flyer / Plakat, beide stehen zum Download bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Download Flyer / Download Plakat
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Amtliche Bekanntmachung
Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 12 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO) vom 30.06.2009
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Das Gesundheitsamt des Landkreises Sömmerda gibt bekannt, dass gemäß der vorbezeichneten Verordnung eine Liste der Badegewässer erstellt wird. Bürgerinnen und Bürger können Anregungen und Hinweise bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen. Diese können schriftlich an die E-Mail-Adresse Gesundheitsamt@lra-soemmerda.de oder an das Landratsamt Sömmerda, Gesundheitsamt, Wielandstraße 4 in 99610 Sömmerda, gerichtet werden.
Die Badegewässerliste kann vom 07.05.2012 bis zum 10.05.2012 im Gesundheitsamt Sömmerda, Wielandstraße 4, eingesehen werden.
Sömmerda, den 13.02.2012
Dr. med. Oehler Amtsärztin
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Antworten auf kritische Fragen zu Impfungen und Impfstoffen
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Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat zum Thema Impfen eine neue Rubrik in seinem Internetangebot freigeschaltet. Unter der Adresse www.pei.de/antworten-impfen bietet das Paul-Ehrlich-Institut die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über kritische Fragen zu Impfungen zu verschaffen, beginnend mit fünf Fragen zum Thema Impfnebenwirkungen:
- Impfungen und Multiple Sklerose - Impfungen und Quecksilber - Impfungen und Autismus - Impfungen und Diabetes mellitus - Impfungen und Zusatzstoffe.
Unter Verweis auf die jeweiligen Publikationen stellt das Paul-Ehrlich-Institut die Antworten und/oder Gegenargumente dar.
Quelle: Ärzteblatt Thüringen 6/2011 Auf der Internetseite www.impfen-info.de/mediendatenbank bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein breites Angebot von Informationsmaterialien zum Thema Impfen an. Die BZgA stellt dort einen bundesweiten Überblick über bereits vorhandene Informationsmaterialen dar. Eine spezielle Mediendatenbank lässt eine Suche nach verschiedenen Medientypen, z.B. App, Block, E-Learning, Foliensatz, Infofilm, Website, … zu.
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Information zur Organspende
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Im Rahmen der Unterstützung der Informationskampagne zur Förderung der Organ- und Gewebespende möchten wir Sie auf das Informationsmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufmerksam machen.
Unter www.bzga.de finden Sie eine Informationsbroschüre zum Thema Organspende. Beispielhaft wird dort zu folgenden Fragen aufgeklärt: - Was ist eine Organtransplantation?
- Wo bekommt man einen Organspendeausweis?
- Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zu widerrufen?
- Kann man bestimmen, wer nach dem Tod ein gespendetes Organ bekommt?
- Wird eine Organspende finanziell entschädigt?
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Kopfläuse müssen nicht sein!
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Besonders in Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammentreffen, besteht die Gefahr, dass sich Kopfläuse schnell ausbreiten können. Jeder kann Kopfläuse bekommen. Auch ein vollkommen sauberer Kopf kann befallen werden. Es ist keine Schande, Läuse zu bekommen, aber eine, sie zu behalten.
Kopfläuse werden entweder direkt durch engen Kontakt, z.B. beim Spielen, oder indirekt durch gemeinsam benutze Haarbürsten, Decken, Spieltiere etc. übertragen. Stellen Eltern den Kopflausbefall ihres Kindes fest, müssen die Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich informiert werden um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Nur frühzeitiges Entdecken und schnelles (Be-)Handeln verhindern die weitere Verbreitung der Kopfläuse. Der Hausarzt / Kinderarzt verordnet hochwirksame Mittel zur Bekämpfung. Eine Nachbehandlung zum Behandlungserfolg sollte nach 8 Tage erfolgen. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen grundsätzlich erst nach erfolgter Behandlung des Kopflausbefalls (ärztliches Attest oder Bescheinigung der Eltern über erfolgte Behandlung ist vorzulegen) wieder besucht werden (§ 34 Abs. 1 und 7 des Infektionsschutzgesetzes).
Wenn Sie noch weitere Fragen haben können Sie sich an uns wenden:
Landratsamt Sömmerda Abteilung 6 - Gesundheitsamt Wielandstraße 4 99610 Sömmerda Tel.: (03634) 354 781
Weitere Informationen können Sie ebenfalls aus einem Merkblatt des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (Ausgabe Februar 2005) unter www.thueringen.de/de/ gesundheit/gesundheitsdienst/thema2/content.html oder auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.kindergesundheit-info.de erhalten.
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Bundesweites Internetportal "Wegweiser Demenz"
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Unter www.wegweiser-demenz.de finden Sie eine zentrale Internetplattform, die Informationen zum Thema Demenz bündelt und Kontaktdaten bestehender Hilfsangebote bundesweit zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus will das Portal - über die Krankheit informieren,
- zum Engagement für Demenzkranke und ihre Angehörigen ermutigen und
- das Zusammenspiel von Ärzten, Pflegepersonal, Therapeuten und pflegenden Angehörigen stärken.
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Impfschutz ist die beste Gesundheitsvorsorge
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Impfen schützt Sie und Ihre Kinder vor gefährlichen Infektionskrankheiten!
- Impfschutz aufbauen:
Schon im Säuglings- und Kindesalter, denn "Kinderkrankheiten" sind kein Kinderspiel.
Oder wussten Sie, dass Masern eine Gehirnhautentzündung mit sich bringen können und dass über 20 Prozent der Kinder, bei denen diese auftritt, daran sterben?
- Impfschutz ergänzen:
Bei weiteren Risiken, z. B. gegen Grippe im Herbst oder vor Fernreisen.
So kann beispielsweise für verschiedene Länder in Südamerika eine Gelbfieber-Impfung oder für Asien-Reisende eine Tollwut-Impfung nützlich sein. - Impfschutz auffrischen:
Im Jugend- und Erwachsenenalter, denn nur so kann lebenslanger Schutz entstehen.
Beispielsweise wird für Kinder eine Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) und gegen Kinderlähmung (Polio) empfohlen. Bei Erwachsenen ist eine Auffrischung alle 10 Jahre gegen Wundstarrkrampf (Tetanus)
und Diphtherie angezeigt.
Klären Sie deshalb Ihren aktuellen Impfstatus ab. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt. Schutzimpfungen gehören zur Vorsorge - eine Praxisgebühr ist deshalb nicht zu entrichten. Da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt, erstellt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin in regelmäßigen Abständen eine Auflistung verschiedener Impfungen, die sie zur Anwendung empfiehlt (www.rki.de). Mehr zum Thema Impfschutz erfahren Sie auch unter www.impfportal-thueringen.de.
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