Der Landkreis Sömmerda entsorgt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sowie des Thüringer Abfallwirtschaftsgesetzes (ThürAbfG) und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen.
Die Regelungen dazu finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung sowie der Abfallgebührensatzung des Landkreises Sömmerda.