Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dürfen Elektrogeräte seit dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden.
Dazu hat der Landkreis Sömmerda eine Sammelstelle eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten des Landkreises Sömmerda angeliefert werden können.
Die Abgabe bei der kommunalen Sammelstelle ist für haushaltsübliche Altgeräte aus privaten Haushalten des Landkreises immer kostenfrei.
Elektrogeräterecycling
Am Oberwege 29
99610 Sömmerda
Mo. – Do. 07:00 – 16:00 Uhr
Fr. 07:00 – 14:00 Uhr
Geben Sie die Elektrogeräte persönlich während der Öffnungszeiten ab. Ein Abstellen vor der Annahmestelle ist nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zusätzlich haben die Einwohner des Landkreises Sömmerda die Möglichkeit, zweimal im Jahr die Abholung dieser Geräte per Abrufkarte anzumelden.
Dazu füllen Sie die weiße Doppelkarte vollständig aus, frankieren die Antwortkarte und senden sie an die Umweltdienst Sömmerda GmbH. Hier werden die einzelnen Touren zur Abholung festgelegt und die Antwortkarten mit Termin versandt. Die Abholung erfolgt meist innerhalb von ca. 4 Wochen. Elektrische Kleingeräte sollten gesammelt und zusammen angemeldet werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Abgabe Ihrer Elektrogeräte bei der Sammelstelle bzw. beantragen Sie die Abholung mit Ihrer Abrufkarte. Es besteht für private Haushalte die Verpflichtung nach ElektroG, vollständige Altgeräte der kommunalen Sammelstelle zuzuführen.
Was gilt für Gewerbetreibende aus dem Landkreis?
Typische Haushaltsgeräte, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen, z. B. ein Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und ein PC aus einem Büro, fallen unter die Zuständigkeit des ElektroG und werden kostenfrei in der Sammelstelle angenommen.
Für die ordnungsgemäße und kostenpflichtige Entsorgung von Elektrogeräten, die vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die gewerblichen Besitzer verantwortlich.
Für Geräte, welche als Neugeräte nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die Hersteller verpflichtet, eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen.
Wiederverwendung von Altgeräten
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter – an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen.