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Freitag, 18. Mai 2012

Abfallwirtschaft - An-, Ab- und Ummeldungen
Was ist zu melden?
  • Ein- und Auszug
  • Geburten und Sterbefälle
  • An-, Ab- und Ummeldung des Gewerbes
  • Änderung der Eigentumsverhältnisse (Eigentümerwechsel)
  • An- und Abmeldung von Tonnen, Tonnentausch (Angabe der Tonnengröße nicht vergessen!)
Wer muss melden?
  • Grundstückseigentümer, gegebenenfalls Hausverwalter
Wann und wie muss gemeldet werden?
  • Innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Veränderung.
  • Schriftlich, auch per Fax, mit Nachweis (z. B. Kopie: Bescheinigung vom Meldeamt, Geburts- oder Sterbeurkunde, Bescheinigung vom Gewerbeamt, Grundbuchauszug bzw. Auszug aus Kaufvertrag) an das Landratsamt Sömmerda, Amt für Abfallwirtschaft, Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda.
Formulare
Meldungen für Haushalte
Meldungen für Gewerbe
Antrag auf Stundung/Ratenzahlung

Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Abfallwirtschaftssatzung sowie der Abfallgebührensatzung des Landkreises Sömmerda.

Kontaktdaten
Anschrift

Landratsamt Sömmerda
Abfallwirtschaft
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda 

Kontakt

Telefon: 03634 354-

309    Anja Lehnert
316    Petra Töpfer
325    Elke Tylsch

Telefax: 03634 354-326

Sachgebietsleiterin

Telefon: 03634 354-507

Heike Krauße

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Autor: Uta Patschke veröffentlicht: 05.01.2012 10:15:10
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