Als Rahmengesetz regelt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG): wer was wie und wo umweltverträglich beseitigen darf oder muss.
Die Regelungen des Landkreises Sömmerda finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung sowie der Abfallgebührensatzung.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des Abfallrechts zuwiderhandelt, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Obwohl im Landkreis Sömmerda eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung jeglicher Abfälle gewährleistet ist, werden auf den Außendienstkontrollen in der Landschaft illegale Abfallentsorgungen festgestellt.
Durch Mitarbeiter des Landratsamtes werden diese Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. illegale Entsorgung von Altautos und ordnungswidrige Ablagerung von Abfällen, verfolgt und bearbeitet. Dazu gehört auch die Beseitigung illegaler Abfallablagerungen, deren Kosten dem Verursacher nach dessen Ermittlung in Rechnung gestellt werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Bußgeld rechnen. Die Höhe der Sanktion richtet sich nach der Schwere des Verstoßes!
Um die illegalen Abfallentsorger / Verursacher rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, werden alle Spuren und Hinweise aufgenommen. Zur Aufklärung tragen sachdienliche Hinweise und Beobachtungen aus der Bevölkerung bei. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass genaue Angaben über Art, Menge der Abfälle sowie Ablagerungsort und -zeitraum bzw. Verursacher von Bedeutung sind.