Der Landkreis Sömmerda hat in seiner Verpflichtung als Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Er ist damit für alle "äußeren" Schulangelegenheiten, d. h. für alle sächlichen Voraussetzungen, die den Schulbetrieb betreffen, zuständig. Diese erstrecken sich von den Schulgebäuden, deren Erhaltung, Pflege und Reinigung, über deren Ausstattung bis hin zur Beförderung der Schüler zum Unterricht. Für die Grundschule "Traumzauberbaum" in Weißensee ist die Stadt Weißensee eigens verantwortlich. Für jene Grundschule hat die Stadt die Schulträgerschaft selbst inne.
Für den Zeitraum vom 1. Februar 2008 bis 1. Juli 2012 erweitert sich der Zuständigkeitsbereich des Landkreises Sömmerda. Durch die Beteiligung am Modellprojekt "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" umfasst die Schulträgerschaft zudem die Verantwortung für das erzieherische Personal und die inhaltliche Ausgestaltung der außerunterrichtlichen und unterrichtsergänzenden Bildung, Erziehung und Betreuung an den Grundschulen.
Für die sogenannten „inneren“ Schulangelegenheiten, d. h. alle inhaltlichen Aufgaben, wie z. B. Lehrpläne und deren Umsetzung, Lehrereinsatz, Stundenplan, ist das Staatliche Schulamt Artern zuständig. Es ist wie folgt zu erreichen:
Staatliches Schulamt Artern
Rudolf-Breitscheid-Straße 22
06556 Artern
Tel: 03466 216120
Fax: 03466 216146
E-Mail: poststelle.artern@schulamt.thueringen.de
Das Schulverwaltungsamt erfüllt die Aufgaben des Schulträgers und ist in verschiedener Hinsicht Ansprechpartner bei schulischen Angelegenheiten: