Alle Bürger und Gewerbetreibende des Landkreises und diejenigen aus anderen Landkreisen und Städten, die in unserem Landkreis ein Gewerbe betreiben wollen, können sich in gewerberechtlichen Angelegenheiten an uns wenden.
Bei Fragen stehen die einzelnen Sachbearbeiter zur Verfügung.
In einigen Sachbereichen, wie - Einhaltung von korrekter Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung,
- Genehmigungen nach Thüringer Feiertagsgesetz (teilweise),
- Lotterie- und Ausspielungserlaubnisse (teilweise),
- Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz,
- Festsetzung für Ausstellungen, Messen und Großmärkte
sind wir außerdem zuständig für das Gebiet der Stadt Sömmerda.
Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer Zuständigkeitsermächtigungsverordnung Gewerbe vom 07. Dezember 2010 ist den unteren Gewerbebehörden der Vollzug des Textilkennzeichnungsgesetzes und des Kristallkennzeichnungsgesetzes übertragen worden. Unsere Zuständigkeit bezieht sich hier wiederum nur auf unseren Landkreis.