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Freitag, 18. Mai 2012

Gewerbeerlaubnisse
Erteilung von Gewerbeerlaubnissen für
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer
  • Versteigerer
  • Pfandleiher
  • Bewachung
  • Spielhallen
  • Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Schaustellung von Personen

Bei Antragstellung der hier benannten erlaubnispflichtigen Gewerbe sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:

  • polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 BZRG
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter, die Ihnen auch Antragsunterlagen aushändigen und mitteilen, welche weiteren Unterlagen je nach Gewerbeart erforderlich sind.

Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versteigerer gemäß § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Pfandleiher gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Spielhallen/Aufstellererlaubnis Spielgeräte gemäß § 33 c Abs.1, Abs. 3, § 33 d, 33 i, 60 a Gewerbeordnung (GewO)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Bewacher nach § 34a Gewerbeordnung (GewO)
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Gewerbeamt
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-339
Telefax: 03634 354-344

gewerbeamt@lra-soemmerda.de

Sachbearbeiterin
Veronika Matthey
Top ... Top Startseite suchen ... Startseite Disclaimer
Autor: Gewerbe veröffentlicht: 22.03.2011 15:35:33
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