Erteilung von Gewerbeerlaubnissen für- Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Versteigerer
- Pfandleiher
- Bewachung
- Spielhallen
- Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Schaustellung von Personen
Bei Antragstellung der hier benannten erlaubnispflichtigen Gewerbe sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:
- polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch die zuständigen Mitarbeiter, die Ihnen auch Antragsunterlagen aushändigen und mitteilen, welche weiteren Unterlagen je nach Gewerbeart erforderlich sind.