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Freitag, 18. Mai 2012

Reisegewerbe
Das Reisegewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Eine erteilte Reisegewerbekarte gilt bundesweit.

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Bei Antragstellung sind einzureichen:

  • polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 BZRG
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • bei Schaustellern - Vorlage der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Antrag Reisegewerbekarte
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Gewerbeamt
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-331
Telefax: 03634 354-344

gewerbeamt@lra-soemmerda.de

Sachbearbeiter
Sven Rößler
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Autor: Gewerbeamt veröffentlicht: 12.11.2009 10:02:58
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