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Freitag, 18. Mai 2012

Schornsteinfegerwesen
Unsere Aufgaben nach dem Schornsteinfegergesetz sind unter anderem
  • die Beitreibung offener Schornsteinfegergebühren, wenn die Eigentümer von Grundstücken und Räumen die Schornsteinfegerrechnung nicht beglichen haben und
  • die zwangsweise Durchsetzung einer verweigerten Kehrung oder verweigerten Überprüfung, wenn Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken und Räumen ihrer Verpflichtung - die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen und den Zutritt zu gewähren - nicht nachgekommen sind.

Bei Problemen mit dem Bezirksschornsteinfegermeister oder Unstimmigkeiten bei der Schornsteinfegerrechnung können Sie sich an uns wenden. Es besteht die Möglichkeit, Ihre Schornsteinfegerrechnung überprüfen zu lassen.

Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Gewerbeamt
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-331
Telefax: 03634 354-344

gewerbeamt@lra-soemmerda.de

Sachbearbeiter
Sven Rößler
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Autor: Gewerbeamt veröffentlicht: 12.11.2009 10:02:53
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