Das Ordnungsamt des Landratsamtes ist auf Kreisebene in allen Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten, Jagdangelegenheiten, den Katastrophenschutz und überörtlichen Brandschutz, Rettungsdienst, Ausländerangelegenheiten, Staatsangehörigkeitsfragen, Namensänderungen, bei Versammlungen und Demonstrationen, Erlaubnisse für Heilpraktiker, Motorsportveranstaltungen und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen zuständig.
In vielen weiteren ordnungsrechtlichen Fragen sind jedoch in erster Linie die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften zuständig.
Deshalb lohnt sich ein Klick in den jeweiligen Fachbereich, um unnötige Wege zu vermeiden.
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Waffen, Jagd, Fischerei und Versammlungswesen
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Brand- und Katastrophenschutz
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