Hier beantragen Sie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz. - formloser Antrag auf Zulassung mit Angabe des beabsichtigten Ausübungsortes
- tabellarischer Lebenslauf,
- Meldebescheinigung vom örtlichen Einwohnermeldeamt
- Geburtsurkunde (Standesamt)
- Zeugnisse Schulbildung/Ausbildung
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als 3 Monate)
- amtliches Führungszeugnis (Beantragung über örtliches Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
Kleingartenvereine können hier die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach dem Bundeskleingartengesetz beantragen.
Zur Einreichung von Unterlagen und Nachweisen werden Sie dann aufgefordert.
Hinweise oder Beschwerden zu Sicherheit und Sittlichkeit in den Badeanstalten werden hier entgegengenommen und im Rahmen der Zuständigkeit nach der Thüringer Badesicherheitsverordnung bearbeitet.
Die Erlaubnis zur Durchführung einer öffentlichen motorsportlichen Veranstaltung nach § 42 Abs. 3 Nr. 2 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes sind hier zu beantragen. Zur Einreichung von Unterlagen und Nachweisen werden Sie ggf. aufgefordert.
Die Anträge sollten rechtzeitig vor dem Termin gestellt werden, da hier noch weitere Behörden zu beteiligen sind.
Der Landkreis ist auch Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Fragen und Hinweise, Probleme und Beschwerden zur Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis werden hier entgegengenommen und bearbeitet. Von hier werden ebenfalls die Entgelte/Gebühren für angeforderte bzw. durchgeführte Rettungsdiensteinsätze erhoben. Auftretende Fragen und Probleme können hier geklärt werden (Ansprechpartner: Frau Güttel Tel. 03634/ 354-348