Hier werden Anträge zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wie
- Einbürgerung
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Beibehaltungsgenehmigung
- Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher
bearbeitet.
Wichtigste gesetzliche Grundlagen: - Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Ausländergesetz (AuslG)
- Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (1. StARegG)
Wir sind für alle Bürger zuständig, die im Landkreis Sömmerda ihren dauernden Aufenthalt haben. Antragsformulare erhalten Sie in unserer Behörde. Für die Bearbeitungszeit ist zu berücksichtigen, dass in der Regel weitere Behörden zu beteiligen sind.
Amtshandlungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind bis auf wenige Ausnahmen gebührenpflichtig.
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Weiterhin werden hier bearbeitet
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