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Freitag, 18. Mai 2012

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung § 48 FeV (bei Ersterteilung)
  • Antragsteller muss das 21. Lebensjahr – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen - das 19. Lebensjahr vollendet haben
  • Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ablichtung der vorhandenen Fahrerlaubnis
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Gutachten vom Augenarzt
  • Vorlage von Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Mietwagen oder Taxi: Mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse B (PKW)
  • zum Führen von Taxi ist eine Ortskundeprüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde abzulegen
  • Einverständnis zur erforderlichen verkehrsärztlichen Untersuchung.
  • 1 Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand) ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen in Frontalaufnahme (gem. PassV)
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Fahrerlaubnisbehörde
Wielandstraße 4
D-99610 Sömmerda
Kontakt

Regina Bierbach

Telefon: 03634 354-719
Telefax: 03634 354-724

feb@lra-soemmerda.de

Sachgebietsleiter

Christian Richter

Öffnungszeiten
Montag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
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Autor: Bernd Geisler veröffentlicht: 28.07.2011 13:07:07
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