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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung § 48 FeV (bei Ersterteilung)
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Antragsteller muss das 21. Lebensjahr – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen - das 19. Lebensjahr vollendet haben Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde Ablichtung der vorhandenen Fahrerlaubnis Amtliches Führungszeugnis Gutachten vom Augenarzt Vorlage von Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung bei Mietwagen oder Taxi: Mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse B (PKW) zum Führen von Taxi ist eine Ortskundeprüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde abzulegen Einverständnis zur erforderlichen verkehrsärztlichen Untersuchung. 1 Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand) ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen in Frontalaufnahme (gem. PassV)
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