Wichtig: Diese Informationen gelten nur für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Sömmerda Fahranfänger im Alter von 18 - 25 Jahren sind überdurchschnittlich häufig in tödliche oder Unfälle mit Schwerverletzten verwickelt. Ursache ist unter anderem die noch fehlende Fahrpraxis nach Erwerb des Führerscheins. Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine, die es ermöglicht, stärker die Aufgaben wahr zu nehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind. Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben nicht nur das Fahren geübt (in der Begleitphase rd. 5000 km), sondern lenken ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse. Über die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituation hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass sie ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen, sich der Risiken bewusst sind und weder sich noch andere in gefährliche Situationen bringen.
In Thüringen ist der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" am 01.03.2007 gestartet.
Wer kann teilnehmen?
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE, die mindestens 16,5 Jahre alt sind.
Voraussetzungen für die Teilnahme ist die Zustimmung, Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Begleitung übermitteln zu dürfen sowie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und der Begleitperson (en).
Was gilt für Fahranfänger?
Sie können die Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE ein Jahr früher als sonst üblich, nämlich bereits im Alter von 16,5 Jahren beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Begleitperson (en).
Erforderliche Unterlagen:
- Meldenachweis - Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
- Meldenachweise der Erziehungsberechtigten (ggf. in Kopie)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Antragsformular)
- Einverständniserklärung der Begleitperson (en) ( die Zahl der Begleiter ist nicht limitiert)
- Führerschein (e) der Begleitperson (en) (ggf. in Kopie)
- 1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
- Sehtestbescheinigung eines Optikers
- Haben Sie den Sehtest nicht bestanden, so müssen Sie eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnisverordnung vorlegen.
- Sehtestbescheinigungen bzw. die augenärztlichen Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens dürfen nicht älter als zwei Jahre sein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Name der ausbildenden Fahrschule
- Antragsgebühr in Höhe von 43,40 € sowie jeweils 13,30 € pro Begleitperson (bar einzuzahlen bei Antragstellung)
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Nachdem die Fahrerlaubnisbehörde dem Antrag zugestimmt hat, können Sie mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule beginnen.
Zusätzlich empfehlen wir die Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung, möglichst etwa einen Monat vor der praktischen Prüfung, zusammen mit der oder den Begleitperson (en). Diese Vorbereitungsveranstaltung macht Sie mit den besonderen Voraussetzungen und Anforderungen des begleiteten Fahrens vertraut.
Was gilt für Begleiter?
Neu ist, dass zukünftig nicht nur Erziehungsberechtigte als Begleitpersonen zugelassen werden. Die Begleitpersonen müssen:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 sein und
- und mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.
Voraussetzungen für die Teilnahme ist neben Ihrem Einverständnis das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Weiterhin müssen Sie der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Begleitung zustimmen.
Als Begleitperson haben Sie keine Ausbildungsfunktion.
Antragsformulare