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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder Versagung
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Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen und folgende Unterlagen beibringen: Vorlage von Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung Ausbildungsnachweis der "Ersten Hilfe" bei Klasse CE + C1E. "Sofortmaßnahmen am Unfallort" bei Klasse A1, A, B, M, L und T Amtliches Führungszeugnis 1 Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand) ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen in Frontalaufnahme (gem. PassV) Umtausch Führerschein in den EU-Kartenführerschein Erfolgt nur auf Antrag Vorlage Personalausweis und vorhandenes Führerscheindokument. Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis, wenn außerhalb des Landkreises erteilt. Evtl. vorhandene alte Karteikarten (VK30) aus dem Zeitraum 1.1.1968 bis 31.5.1982 vorlegen. Auskunft über die Gültigkeit der LKW-Fahrerlaubnis erhalten Sie telefonisch von den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde.
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