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Freitag, 18. Mai 2012

Verlust einer Fahrerlaubnis
  • Verlust der Fahrerlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz melden
  • Vorlage von Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis innerhalb des Landkreises Sömmerda erteilt wurde.
  • Anzeige von der Polizei (wenn zutreffend).
  • Ablegung Versicherung an Eides Statt über den Verlust in der Fahrererlaubnisbehörde.
  • Nachweis über Besitzstand der Fahrerlaubnis wenn außerhalb des Landkreises erteilt wurde.
  • 1 Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand) ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen in Frontalaufnahme (gem. PassV)
  • Ausstellung eines vorläufigen Fahrausweises (wenn erforderlich) möglich – Kostenpflichtig.
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Fahrerlaubnisbehörde
Wielandstraße 4
D-99610 Sömmerda
Kontakt

Elke Hinsdorf

Telefon: 03634 354-721
Telefax: 03634 354-724

Elke Kämmerer

Telefon: 03634 354-725
Telefax: 03634 354-724

feb@lra-soemmerda.de

Sachgebietsleiter

Christian Richter

Öffnungszeiten
Montag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
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Autor: Bernd Geisler veröffentlicht: 28.07.2011 13:59:15
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