|
Arbeiten im Straßenraum (Baustellen)
|
Gemäß § 45 Abs. 6 StVO müssen die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgängerverkehr) auswirken, von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Sömmerda, Straßenverkehrsamt) Anordnungen nach Absatz 1 bis 3 darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßen- und Gehwegsperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen. Für einen genehmigungsfähigen Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers
- Baubeginnanzeige
- zuständig für Bundes- und Landstraßen – Straßenbauamt Mittelthüringen
- zuständig für Kreisstraßen – Landratsamt Sömmerda, Straßen- und Deponiebau
- zuständig für Gemeindestraßen – Stadt/Verwaltungsgemeinschaft (Bürgermeister, Bauamt, Ordnungsamt)
- Lageplan mit genauer Ortsangabe
- Kopie des Auszuges aus dem Katasteramt oder Handskizze
- Vorschlag für notwendigen Regel – bzw. Beschilderungsplan
- Verkehrszeichenplan der bereits stehenden Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Anlagen für den betreffenden Straßenabschnitt
Zusätzlich bei Vollsperrungen:
- Vorschlag für notwendigen Umleitungs– und Beschilderungsplan
- Bauablaufplan
- Information der Anlieger und Gewerbetreibenden über Verkehrsraumeinschränkungen
Der vollständige Antrag ist 14 Tage vor Baubeginn beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller oder durch ein autorisiertes Verkehrssicherungsunternehmen aufzustellen und zu unterhalten.
Werden Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die Baumaßnahme betroffen, muss die Information an die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda, Tel.: 03643-871463 erfolgen. Formular:
|