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Ausnahmegenehmigungen – Gerüste, Container, Lagerung von Baumaterial
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Gemäß § 46 Abs.1 Nr. 8 StVO ist zur Aufstellung eines Gerüstes, Containers, Lagerung von Baumaterial auf der Fahrbahn/Gehweg eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Sömmerda, Straßenverkehrsamt) notwendig.
- Aufstellung eines Baugerüstes (auch Rollgerüste)
- Aufstellung eines Containers
- Sperrung bzw. Einschränkung des Gehwegbereiches
- Lagerung von Baumaterial
- Aufstellung eines Bauzaunes
- Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund
- Aufstellung eines Bau- u. Gerätewagens
- Aufstellung einer Hebebühne bzw. Dachziegelaufzug
Unter öffentlichem Verkehrsgrund im Sinne des Thüringer Straßengesetzes ist zu verstehen: Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu zählen unter anderem der Straßenkörper, Rad- und Gehwege, der Luftraum über dem Straßenkörper, Rand – und Sicherheitsanlagen, Böschungen, Brücken, Durchlässe, Gräben usw.
Für einen genehmigungsfähigen Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers
- zuständig für Bundes- und Landstraßen – Straßenbauamt Mittelthüringen
- zuständig für Kreisstraßen – Landratsamt Sömmerda, Straßen- und Deponiebau
- zuständig für Gemeindestraßen – Stadt/ Verwaltungsgemeinschaft (Bürgermeister, Bauamt, Ordnungsamt)
- Lageplan mit genauer Ortsangabe
- Kopie des Auszuges aus dem Katasteramt oder Handskizze
Der vollständige Antrag ist 14 Tage vor Baubeginn beim Straßenverkehrsamt Sömmerda einzureichen. Die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller oder durch ein autorisiertes Verkehrssicherungsunternehmen aufzustellen und zu unterhalten.
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