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Freitag, 18. Mai 2012

Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (auch Pkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschl. Anhänger) betreiben will, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Der Antragsteller kann wählen zwischen einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr, die ausschließlich für den innerdeutschen Verkehr gilt, und einer EG - Lizenz, mit der Transporte sowohl innerdeutsch als auch grenzüberschreitend innerhalb der EU durchgeführt werden dürfen.

Die Voraussetzungen für beide Verkehre sind identisch. Es ist also empfehlenswert, eine EG - Lizenz zu beantragen, da hier der Aktionsradius für den Unternehmer erheblich größer ist.
  1. Prüfungszeugnis des Antragstellers oder der verantwortlichen Person bei Kapitalgesellschaften
  2. Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  3. Bescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  4. Bescheinigung der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  5. Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung
  6. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  7. Bei Kapitalgesellschaften Kopie des Eintrages im Handelsregister und Mitteilung über die fachlich geeignete Person im Unternehmen
  8. Führungszeugnis (Belegart O) für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person (bei Kapitalgesellschaften)
  9. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person
    (Belegart 9)

Formulare

Antrag GüKG Seite 1
Antrag GüKG Seite 2
Antrag GüKG (BAG)
Eigenkapitalbescheinigung
Zusatzbescheinigung
Fahrzeugliste
Antrag auf weitere Ausfertigungen/ Erlaubnisse
Weitere Links


Gesetze und Merkblätter
Industrie- und Handelskammer Erfurt
Bundesamt für Güterverkehr
Digitales Kontrollgerät
Ferienreiseverordnung
Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten ab 06.02.2007
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wielandstraße 4
D-99610 Sömmerda
Kontakt
Bernd Geisler

Telefon: 03634 354 - 713
Telefax: 03634 354 - 702
bernd.geisler@lra-soemmerda.de

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Autor: Bernd Geisler veröffentlicht: 15.05.2009 10:37:57
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