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Personenbeförderung
Personenbeförderung
Von wenigen Ausnahmen abgesehen (wie z.B. die Schülerbeförderung vom Wohnort zur Schule und zurück) ist die gewerbliche Beförderung von Personen genehmigungspflichtig.
Prüfungszeugnis des Antragstellers oder der verantwortlichen Person bei Kapitalgesellschaften (ausgestellt durch die Industrie- und Handelskammer)
Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit durch einen Steuerberater
Bescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Bescheinigung der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
bei früherer Selbständigkeit: Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung
bei früherer Selbständigkeit: Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
Bei Kapitalgesellschaften Kopie des Eintrages im Handelsregister sowie Mitteilung über die fachlich geeignete Person im Unternehmen
Führungszeugnis (Belegart 0) für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person (bei Kapitalgesellschaften) - zu beantragen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person
(Belegart 9)
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem PBefG
Eigenkapitalbescheinigung
Zusatzbescheinigung Eigenkapital
Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht
Antrag auf Austausch eines Fahrzeuges
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Straßenverkehrsangelegenheiten
Wielandstraße 4
D-99610 Sömmerda
Kontakt
Bernd Geisler
Telefon: 03634 354 - 713
Telefax: 03634 354 - 702
bernd.geisler@lra-soemmerda.de
Öffnungszeiten
Montag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
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Autor: Bernd Geisler veröffentlicht: 05.01.2010 10:00:06
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