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Anordnung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtung, Fahrbahnmarkierungen
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Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Als untere Verkehrsbehörde ist sie grundsätzlich verantwortlich für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit des fließenden und ruhenden Verkehrs und ordnet auf allen Straßen des Landkreises (ausgenommen alle Straßen der Stadt Sömmerda ohne Bundesstraße) die notwendigen Maßnahmen an. Gemäß § 45 Abs. 3 StVO bestimmt die zuständige Straßenverkehrsbehörde , wo und welche Verkehrszeichen/ Verkehrseinrichtungen und Fahrbahnmarkierungen anzubringen und zu entfernen sind, bei Straßennamensschildern auch darüber, wo diese anzubringen sind. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und Straßenbaulastträgern werden regelmäßig Verkehrsschauen durchgeführt und die notwendigen Anordnungen getroffen, um Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Die regelmäßige Auswertung der Unfallanalysen spielt dabei eine wichtige Rolle.
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