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KFZ-Zulassungswesen - Oldtimer
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Ein historisches Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) kann erst 30 Jahre nach dem Tag der 1. Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden und wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt.
Sie benötigen:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder (wenn zugelassen)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll
- wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht
- 7-stellige eVb-Nummer zum Nachweis des Versicherungsschutzes
- Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §21c StVZO
Oldimerkennzeichen SÖM-07... (30 Jahre ab Herstellungsdatum) Sie benötigen: - Amtliches Führungszeugnis (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Auskunft aus dem VZR Flensburg
- Oldimerpass von einem amtlich anerkannten Sachverständigen
- 7-stellige eVb-Nummer zum Nachweis des Versicherungsschutzes
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