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Freitag, 18. Mai 2012

KFZ-Zulassungswesen - Oldtimer
Ein historisches Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) kann erst 30 Jahre nach dem Tag der 1. Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden und wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt.

Sie benötigen:
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder (wenn zugelassen)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll
  • wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht
  • 7-stellige eVb-Nummer zum Nachweis des Versicherungsschutzes
  • Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §21c StVZO

Oldimerkennzeichen SÖM-07... (30 Jahre ab Herstellungsdatum)

Sie benötigen:

  • Amtliches Führungszeugnis (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem VZR Flensburg
  • Oldimerpass von einem amtlich anerkannten Sachverständigen
  • 7-stellige eVb-Nummer zum Nachweis des Versicherungsschutzes 
Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Straßenverkehrsamt
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Kontakt

Ronald Münch

Telefon: 03634 - 354 700
ronald.muench@lra-soemmerda.de

Amtsleiter
Ronald Münch
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Autor: Bernd Geisler veröffentlicht: 15.05.2009 10:37:59
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