Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 SGB VIII).
Mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gewann die Planung von Bestand, Bedarf und Maßnahme als die zentralen Planungsaufgaben an Bedeutung. Jugendhilfeplanung ist mit der ausdrücklichen Planungsverpflichtung an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als ein zentrales Element zu betrachten.