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Grundsicherung für erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren im Rahmen des SGB II
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- Erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind grundsätzlich leistungsberechtigt.
- Die Leistung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes, zu dem im Wesentlichen die angemessene Miete sowie der maßgebende Regelsatz gehören (Bedarf).
- Die Leistung ist abhängig von eigenem Einkommen und Vermögen.
- Über etwa bestehende Leistungsansprüche entscheidet die ARGE SGB II Sömmerda auf Antrag.
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