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Freitag, 18. Mai 2012

Grundsicherung für erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren im Rahmen des SGB II
  • Erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind grundsätzlich leistungsberechtigt.
  • Die Leistung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes, zu dem im Wesentlichen die angemessene Miete sowie der maßgebende Regelsatz gehören (Bedarf).
  • Die Leistung ist abhängig von eigenem Einkommen und Vermögen.
  • Über etwa bestehende Leistungsansprüche entscheidet die ARGE SGB II Sömmerda auf Antrag.
Hier werden Sie zur Internetseite der Arbeitsagentur weitergeleitet.
Kontaktinformationen
Anschrift
ARGE SGB II Sömmerda
Poststraße 2
99610 Sömmerda
Geschäftsführerin
Heidrun Wacker
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veröffentlicht: 15.05.2008 11:03:50
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