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ausländische Flüchtlinge / Asylbewerber
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Der Landkreis Sömmerda nimmt als Untere Unterbringungsbehörde Aufgaben nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz wahr. Dieser Gesetzlichkeit unterliegen ausländische Flüchtlinge (Asylbewerber).
Ausländische Flüchtlinge reisen auf verschiedenen Wegen in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragen auch aus verschiedensten Gründen ein Bleiberecht in der Bundesrepublik.
Durch das Bundesamt für Migration wird im Einzelfall entschieden, ob ein solches Bleiberecht erteilt werden kann.
In der Zeit der Prüfung der Anträge über das Bleiberecht werden die ausländischen Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften nach dem Zuwanderungsgesetz untergebracht.
Nach einem Quotenverfahren werden die ausländischen Flüchtlinge auf die Bundesländer verteilt. Innerhalb des Freistaates Thüringen werden die Flüchtlinge ebenfalls nach einem Quotenverfahren auf die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend der Einwohnerzahl verteilt.
In Folge dieser Verteilungen / Zuweisungen muss der Landkreis Sömmerda für die Unterbringung der ausländische Flüchtlinge geeignete Einrichtungen vorhalten.
Der Landkreis Sömmerda hat während des Aufenthaltes der ausländischen Flüchtlinge im Landkreis weiterhin für den Lebensunterhalt der ausländischen Flüchtlinge, welcher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes gesichert wird, Sorge zu tragen.
Während der Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge sollen keine Integrationsmaßnahmen stattfinden, da die Entscheidung über den Verbleib in der Bundesrepublik offen ist.
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