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Freitag, 18. Mai 2012

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Berufliche Nachteile auf Grund politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen durch die berufliche Rehabilitierung ausgeglichen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Be-
rufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).

Auf Antrag beim örtlich zuständigen Sozialamt zahlt dieses bis zu 184,00 € monatlich bzw. bei Rentnern bis zu 123,00 € monatlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Antragsteller muss Verfolgter im Sinne des BerRehaG sein. Dies ist durch eine Bescheinigung der Rehabilitierungsbehörde nachzuweisen. Rehabilitierungsbehörde ist in Thüringen:

                       Thüringer Landesverwaltungsamt
                       Abteilung VII - Soziales
                       Charlottenstraße 2
                       98617 Meiningen
                       (Tel.: 03693/460-0)

  • Die in der Rehabilitierungsbescheinigung festgestellte Verfolgungszeit muss ent-
    weder mehr als 3 Jahre betragen oder bis zum 02.10.1990 angedauert haben. Bezieht der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, muss zwischen dem Beginn der Verfolgungszeit und dem Beginn der Renten-
    zahlung ein Zeitraum von mehr als 6 Jahren liegen.
  • Der Antragsteller muss in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sein.

Nähere Informationen erhalten Sie unter nebenstehenden Kontaktdaten.

Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Sozialamt
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-784
Telefax: 03634 354-789
Amtsleiter

Thomas Pohl

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Autor: Dirk Felbier veröffentlicht: 20.05.2008 15:23:45
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