Berufliche Nachteile auf Grund politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen durch die berufliche Rehabilitierung ausgeglichen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Be-
rufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).
Auf Antrag beim örtlich zuständigen Sozialamt zahlt dieses bis zu 184,00 € monatlich bzw. bei Rentnern bis zu 123,00 € monatlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Antragsteller muss Verfolgter im Sinne des BerRehaG sein. Dies ist durch eine Bescheinigung der Rehabilitierungsbehörde nachzuweisen. Rehabilitierungsbehörde ist in Thüringen:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung VII - Soziales
Charlottenstraße 2
98617 Meiningen
(Tel.: 03693/460-0)
- Die in der Rehabilitierungsbescheinigung festgestellte Verfolgungszeit muss ent-
weder mehr als 3 Jahre betragen oder bis zum 02.10.1990 angedauert haben. Bezieht der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, muss zwischen dem Beginn der Verfolgungszeit und dem Beginn der Renten-
zahlung ein Zeitraum von mehr als 6 Jahren liegen.
- Der Antragsteller muss in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sein.
Nähere Informationen erhalten Sie unter nebenstehenden Kontaktdaten.