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Frühförderung für Kinder bis 7 Jahre
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Die Frühförderung ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe.
Frühförderung ist ein Angebot für Kinder, die von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind. Leistungen können im Zeitraum ab der Geburt des Kindes bis zum Schuleintritt erbracht werden.
Ein Anspruch auf Frühförderung kann bestehen, wenn Entwicklungsrisiken, wie beispielsweise: - Frühgeburt
- Sauerstoffmangel bei der Geburt
oder Entwicklungsstörungen, wie beispielsweise: - genetisch bedingte Syndrome
- stoffwechselbedingte Syndrome
- körperliche oder geistige Behinderungen
vorliegen. Man unterscheidet zwischen allgemeiner und spezieller Frühförderung.
Während sich die allgemeine Frühförderung an Kinder mit kognitiver Behinderung sowie an Kinder, denen ohne Förderung eine entsprechende Behinderung droht, wendet, richtet sich die spezielle Frühförderung an Kinder mit Sinnesbehinderungen wie z.B. Blindheit, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit.
Die allgemeine Frühförderung kann teilstationär (in einer integrativen Kindertagesstätte), mobil (im Elternhaus oder in der Kindertagesstätte) oder ambulant (in der Frühförderstelle) erfolgen.
Die spezielle Frühförderung erfolgt in der Regel als mobile Hilfe. Im Vordergrund stehen heilpädagogische Hilfen, wie die Entwicklungsförderung.
Sollte Ihr Kind von o.g. Störungen bzw. Entwicklungsrückständen betroffen sein und wollen Sie Hilfen der Frühförderung in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte zur Beratung an das Sozialamt des Landratsamtes Sömmerda oder an die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) in Sömmerda. Die Interdisziplinäre Frühförderstelle finden Sie in: 99610 Sömmerda, Nikolaus-von-Dreyse-Straße 7.
Einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Frühförderung) im Rahmen des SGB XII finden Sie hier (PDF zum Download).
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