Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen kann gewährt werden, wenn die Hilfe zur Pflege im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist. Das heißt, der Pflegeaufwand so hoch ist, dass eine optimale Versorgung im Haushalt nicht mehr gewährleistet werden kann oder Angehörige die Hilfe im erforderlichen Umfang nicht mehr erbringen können. Ein Leistungsanspruch im Rahmen des SGB XII käme in Betracht, wenn
- die Krankenkasse das Pflegegeld abgelehnt hat
- die pflegebedürftige Person nicht krankenversichert ist
- das von der Krankenkasse bewilligte Pflegegeld nicht ausreicht, um die anfallenden Kosten zu decken
Die Leistungshöhe richtet sich nach Art und Umfang des Pflegebedarfes. Die Leistung ist abhängig von eigenem Einkommen und Vermögen.
Vermögen ist vorrangig zur Bestreitung der durch den Pflegebedarf entstehenden Kosten einzusetzen, soweit es einen Betrag in Höhe von 2.600,00 € übersteigt.
Sofern Bedarf an näheren Informationen besteht, wenden Sie sich bitte an nebenstehende Kontakte.
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier (PDF zum Download).