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Spätaussiedler
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Der Landkreis Sömmerda nimmt als Untere Unterbringungsbehörde Aufgaben nach dem Wohnortzuweisungsgesetz wahr. Dieser Gesetzlichkeit unterliegen Spätaussiedler.
Spätaussiedler sind Menschen mit deutscher Volkszugehörigkeit, die in Folge des Zweiten Weltkrieges durch das Stalinregime innerhalb der ehemaligen Sowjetunion in den asiatischen Teil vertrieben wurden.
Dieser Personengruppe ist es über Jahrzehnte verboten gewesen, die deutsche Sprache zu sprechen und deutsches Brauchtum zu pflegen.
Unter Federführung des Bundesverwaltungsamtes ist es dieser Personengruppe möglich, die Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland zu beantragen. Nach Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit, der Pflege des deutschen Brauchtums und des Vorhandenseins deutscher Sprachkenntnisse, innerhalb des Aufnahmeverfahren, erteilt das Bundesverwaltungsamt eine Aufnahmezusage.
Die Spätaussiedler werden nach Verlassen des Herkunftsgebietes in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland aufgenommen. Von dort aus erfolgt eine quotenmäßige Aufteilung auf die Bundesländer. Die Bundesländer entscheiden über die weitere Verteilung innerhalb des Landes. Im Freistaat Thüringen entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt, als Obere Unterbringungsbehörde, nach dem Wohnortzuweisungsgesetz über die Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens.
In Folge dieser Zuweisungen muss der Landkreis Sömmerda für die vorläufige Unterbringung der Spätaussiedler eine Unterbringungseinrichtung vorhalten. In dieser vorläufigen Unterbringungsform wohnen die Spätaussiedler ungefähr ein Jahr. Die Spätaussiedler sind durch das Wohnortzuweisungsgesetz drei Jahre an den Landkreis Sömmerda gebunden.
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