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Freitag, 18. Mai 2012

Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende sowie Wehrübende
Die Unterhaltssicherung wird während des Grundwehrdienstes, des Zivildienstes oder während Wehrübungen im Rahmen des Unterhaltssicherungsgesetzes gewährt.

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes der Grundwehrdienst- und Zivildienstleistenden, sowie ihrer anspruchsberechtigten Familienangehörigen zum Schutz vor wehrdienst- bzw. zivildienstbedingten Einkommensverlusten vor.

Antragsberechtigt sind
Wehr-und Zivildienstleistende bzw. Wehrübende und dessen anspruchsberechtigte Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Einberufung im Landkreis Sömmerda wohnhaft sind.
Folgende Leistungen sieht das Unterhaltssicherungsgesetz vor

Unterhaltszahlungen für Familienangehörige: 

  • Allgemeine Leistungen für Ehegatten und Lebenspartner (i.S.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie deren Kinder (z.B. Verdienstausfälle)
  • Beihilfe bei Geburt eines Kindes während des Wehr- oder Zivildienstes

Die vor der Einberufung eingegangenen Zahlungsverpflichtungen: 

  • Unterhaltszahlungen
  • Beitragszahlungen für Versicherungen (z.B. priv. Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung etc. - außer KfZ- Versicherungen)
  • Mietbeihilfe – wenn der Wehr- oder Zivildienstleistende unverheiratet / alleinstehend (d.h. nicht mit Familienangehörigen Mieter einer Wohnung ist)
  • Kreditbeihilfe / Härteausgleich - erstattet werden nur Stundungszinsen, keine Raten  

Leistungen für Wehrübende:

  • Verdienstausfallentschädigung
  • Leistungen für Selbstständige - Selbständige können z.B. Vertreterkosten beantragen
  • Mindestleistungen

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz werden nur auf Antrag gewährt.

Die Antragsfrist erlischt drei Monate nach Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes. 

Antragsformulare erhalten Sie im Sozialamt.

Kontaktinformationen
Anschrift
Landratsamt Sömmerda
Sozialamt
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Kontakt
Telefon: 03634 354-741
Telefax: 03634 354-789
Amtsleiter

Thomas Pohl

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veröffentlicht: 02.11.2007 14:50:10
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