Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe.
Um den Aufgaben der Eingliederungshilfe gerecht zu werden, wurden Werkstätten für behinderte Menschen eingerichtet. In diesen Werkstätten sind Arbeitsplätze entsprechend den Eignungen, Neigungen und körperlichen Beschaffenheiten der Behinderten vorhanden.
Behinderte Menschen, die Interesse am Arbeiten in einer Werkstatt haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:- das 18. Lebensjahr vollendet
- die G-Schule (Geistig-Behinderten-Schule) absolviert
- durch Art und Schwere der Behinderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (d.h. voll erwerbsunfähig ist)
können nähere Informationen im ausführlichen Gespräch in unserem Amt erhalten.
Grundsätzlich gesstaltet sich der Ablauf so, dass zunächst ein dreimonatiges Eingangsverfahren und ein sich daran anschließender zweijähriger Berufsbildungsbereich durchlaufen wird. Anschließend kommt es nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur Aufnahme in den Arbeitsbereich.
Ansprechpartner und Kostenträger im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sind:
- Rententräger
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsagentur
- Sozialamt (nur Ansprechpartner)
Ansprechpartner und Kostenträger im Arbeitsbereich:
Werkstätten im Einzugsgebiet des Landkreises Sömmerda:
- Stiftung Finneck mit den Werkstätten in Sömmerda, Artern und Rastenberg
- Markusgemeinschaft mit der Werkstatt in Hauteroda
- Christophorus Werk Erfurt mit der Werkstatt in Erfurt
- Christliches Jugenddorf Deutschland in Erfurt mit der Werkstatt