Errichtungsinvestitionen:
Maximaler Subventionswert = Summe aller Vorteile aus öffentlichen Finanzierungshilfen)
kleine Unternehmen mittlere Unternehmen Großunternehmen
50 % bis 40 % bis 30 %
Die maximalen Subventionswerte werden voll ausgeschöpft. Das gilt auch, wenn kein Anspruch auf Investitionszulage besteht.
Erweiterungsinvestitionen:
Investitionen in bestehenden Betriebsstätten gelten in der GRW folgende Basisfördersätze für das produzierende Gewerbe der sog. Positivliste und ausgewählte Dienstleister:
kleine Unternehmen mittlere Unternehmen große Unternehmen
20 % 20 % 15 %
Der Basisfördersatz kann über ein Zuschlagsystem um bis zu 15 % aufgestockt werden.