Förderprojekt: Errichtung einer Radwegweisung am Radwegenetz im südlichen Landkreis Sömmerda
Der südliche Bereich des Landkreises Sömmerda verfügt über ein umfangreiches und gut ausgebautes Radwegenetz auf ländlichen Wegen. Dadurch sind die anliegenden Kommunen an Erfurt und die Kreisstadt Sömmerda angebunden. Ebenso werden damit mehrere Verbindungen zwischen Laura-Radweg und dem Radring Erfurt hergestellt. Perspektivisch ist auch die Anbindung an die Thüringer Städtekette und zum Landkreis Weimarer-Land denkbar. Momentan ist dieses Wegenetz aber nicht mit Radwegweisung ausgestattet.
Der Landkreis plant die Beschaffung und Installation
von Radwegweisung am Radwegenetz im südlichen Landkreis. Die
Projektkoordination, Planung und Beschaffung erfolgen durch das Amt für
Öffentlichkeitsarbeit. Die Beschilderung erfolgt nach der aktuellen
Richtlinie zur Radverkehrswegweisung des Freistaates Thüringen. Die
benötigten Eigenmittel wurden im Haushalt des Landkreises 2023
eingestellt.
Der Projektstandort befindet sich im südlichen Kreis, auf
dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach. Mit den zehn beteiligten Kommunen werden dazu Kooperationsverträge abgeschlossen. In
deren Gemarkungen sollen an 47 Standorten Wegweiser errichtet werden.
Die Maßnahme soll bis zum 4. Quartal 2023 abgeschlossen werden.
Ziel der Maßnahme
Die Qualität des Radwegenetzes ermisst sich aus den Faktoren Sicherheit, Fahrkomfort und Vernetzung von Radwegeinfrastruktur. Dazu trägt maßgeblich eine lückenlose und nach der aktuellen Richtlinie für Radverkehrswegweisung des Freistaates hergestellte Radwegweisung maßgeblich teil. Die Ausweisung mit einem adäquaten Verkehrsleitsystem dient der Steigerung der Attraktivität des Fahrrades als Verkehrsmittel im Landkreis Sömmerda. Den Bürgern im ländlichen Raum eröffnen sich dadurch vielfältige kulturelle und gesellschaftliche Angebote. Auch für die Freizeit ergeben sich neue, erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Landkreis lehnt sich in seinem Radverkehrskonzept aus dem Jahre 2021 stark an das RVK 2.0 des Freistaates Thüringen an. Darin sind die Ziele zur Förderung des Radverkehrs definiert. So sollen touristische Leitprodukte in die Streckenführung integriert und die Ausweitung des Alltagsradverkehr gefördert werden. Diesem kommt in Zukunft eine übergeordnete Rolle zu, da sich der fortschreitende demografische Wandel auch auf die Entwicklung der Nahmobilität auswirken wird. „Alltags- und Freizeitradfahrer nutzen in den ländlichen Räumen überwiegend die gleichen Verbindungen. Eine Verbesserung der Radwege und im Ergebnis der Wegebeziehungen kommt daher immer beiden Zielgruppen zugute.“ (Hunger, 2015).
Laut der RVK 2.0 des Freistaates soll sich der Radverkehrsanteil am Modal-Split (Anteil eines Verkehrsträgers am gesamten Verkehrsmarkt) im gesamten Freistaat gegenüber dem 2008 ermittelten Wert bis 2025 auf 12 Prozent verdoppeln. „Dies fördert die nachhaltige Mobilitätsentwicklung, unterstützt den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Gesundheits- und Bewegungsförderung, steigert die Lebensqualität und lässt Tourismus und Wirtschaft profitieren. (TMIL, 2018, S. 7). „Die Infrastruktur zum Radfahren muss sicher, komfortabel und als solche möglichst gut erkennbar sein, um mehr Menschen für die Nutzung des Fahrrades im Alltag zu gewinnen und bereits Radfahrende zu einer noch stärkeren Nutzung des Fahrrades zu motivieren (TMIL, 2018, S. 17).“
Da der Bau weiterer straßenbegleitender Radwege im Projektraum nicht zu erwarten ist, hat die Ausweisung des ländlichen Wegenetzes allergrößte Bedeutung.