Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist fest in der Verfassung des Freistaates Thüringen verankert (Artikel 2 Absatz 2). Aufgabe der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist es, diesen Grundsatz im Auftrag des Landkreises in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und zu sichern. Sie sind daher Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, die Rat oder Kontakte zu Frauenorganisationen suchen, die sich benachteiligt fühlen oder Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Frauen im Landkreis Sömmerda haben.
Im Einzelnen nehmen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten folgende Aufgaben wahr:
Beratung und Hilfe für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger
Einbringen frauenspezifischer und gleichstellungsrelevanter Anliegen in die Politik und Verwaltung
Erstellen von Informationsmaterial und Pressemitteilungen
Beratung zur Frauenprojektförderung
Zusammenarbeit mit Frauengruppen, -vereinen, -verbänden, Behörden, Parteien und Bildungsträgern