Anmeldung der Schulanfänger 2025/26

Die Anmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2025/26 an den Staatlichen Grundschulen und der Gemeinschaftsschule des Landkreises Sömmerda findet am

6. und 7. Mai 2024

jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr

an der jeweiligen zuständigen Schule statt. Die Anmeldungen erfolgen persönlich in den Schulsekretariaten.

Eine Übersicht mit den Kontaktdaten der Schulen im Landkreis Sömmerda finden Sie hier (Link).


Bitte beachten Sie:

  • Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Beide Sorgeberechtigte müssen der Schulanmeldung zustimmen. Ist ein Sorgeberechtigter verhindert, so muss vom anderen Sorgeberechtigten eine Vollmacht (formlos) vorgelegt werden. Alleinerziehende / Lebensgemeinschaften und ggf. andere Sorgeberechtigte weisen dies der Schule nach (Alleiniges Sorgerecht / Sorgerechtserklärung / Gerichtsentscheidung).

  • Entsprechend § 18 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) in der aktuell gültigen Fassung besteht für alle Kinder, die am 1. August 2024 sechs Jahre alt sind, Schulpflicht. Sie sind entsprechend ihrem Wohnsitz in einer für ihren Schulbezirk zuständigen Staatlichen Grundschule oder an einer freien Schule anzumelden. Informationen über die einzelnen Schulen und Einzugsbereiche finden Sie im aktuellen Schulnetzplan (Pdf).

  • Bitte melden Sie Ihr Kind im zuständigen Schulbezirk an. Wenn Sie eine Beschulung Ihres Kindes außerhalb Ihres Schulbezirkes wünschen, melden Sie Ihr Kind bitte trotzdem in einer örtlich zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirkes an und füllen Sie zusätzlich zum Formular „Anmeldung zum Schulbesuch Grundschule“ das Formular „Antrag auf ein Gastschulverhältnis“ aus. Die Entscheidung, ob ein Gastschulantrag genehmigt wird, erfolgt frühestens im März 2025.

  • Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, wenden sich bitte direkt an diese Schule.

  • Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 ThürSchulG auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.

  • Laut § 119 (3) Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) unterrichten Sie bitte die Schulleitung über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung Ihres Kindes, damit diese ggf. das Feststellungsverfahren nach § 137a ThürSchulO (Förderbedarf) beim zuständigen Schulamt fristgerecht einleiten kann.

  • Die Anmeldung der Schulanfänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt bei der jeweiligen zuständigen Grundschule. Eine direkte Anmeldung am Staatlichen regionalen Förderzentrum Sömmerda „Rothenbachschule“ ist nicht möglich. Wenn eine Einschulung in das Förderzentrum in Erwägung gezogen wird, nimmt der Landkreis als Schulträger diese Bedarfsmeldung entgegen. 

  • Schulärztliche Untersuchung (§ 120 ThürSchulO): In Verbindung mit der Schulanmeldung steht eine notwendige Untersuchung im Gesundheitsamt an. Informationen über die Terminvergabe werden rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben.

Formulare zur Anmeldung:

Sollten Sie keinen Zugang zu den technischen Voraussetzungen haben und die Formulare nicht selbst herunterladen können, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre zuständige Schule. Sie bekommen dann die notwendigen Formulare per Post zugesendet.

Informationen zur Schuleingangsuntersuchung:


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das:

Amt für Schulen und Sport
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Telefon: +49 3634 354-509