​Richter im Ehrenamt gesucht 


Bis zum 22. August 2025 bewerben!

Im Herbst dieses Jahres werden die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Weimar für die Dauer von fünf Jahren neu gewählt. Diese Bürger entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern in Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie wirken dabei als ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung gleichberechtigt zu den Berufsrichtern mit. Sie werden jährlich voraussichtlich zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen des Gerichts hinzugezogen.

Der Landkreis Sömmerda kann acht Vorschläge einbringen, aus denen vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Weimar die erforderlichen und geeigneten Personen ausgewählt werden. 

Für das Amt des ehrenamtlichen Richters kann sich jeder bewerben, der Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerber müssen den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes (Landkreis Sömmerda) haben und dürfen insbesondere nicht als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst oder als Soldaten beschäftigt sein.

Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ebenfalls ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,

  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Die bisherigen ehrenamtlichen Richter können sich wieder bewerben, da eine Wiederwahl zulässig ist.


Unterlagen zum Download (Pdf):


Kontakt:

Landratsamt Sömmerda - Rechtsamt
Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda
Telefon: +49 3634 354-633
E-Mail: Rechtsamt@lra-soemmerda.de​