​​Die Fahrerlaubnisbehörde informiert zum Führerscheinumtausch

Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in die neuen Fahrerlaubnisklassen und Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins


Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.07.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Bei den ca. 28 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann. ​

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

 

Auslaufende Fristen, die durch die Umtauschpflicht des Papierführerscheins anstehen, haben in der Führerscheinstelle des Landratsamts Sömmerda zu einer erhöhten Antragsflut geführt. Aufgrund der derzeitigen hohen Antragsaufkommens kommt es zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe und Antragsbearbeitung​.

Neben der Online-Terminvergabe über unseren Bürgerservice kann der Antrag auch auf dem Postweg eingereicht werden. Allen betroffenen Bürgern, die keinen Internetzugang haben, bieten wir den Service, sich die Antragsunterlagen in ihren Verwaltungsgemeinschaften abzuholen. Bitte fügen Sie dann einfach die entsprechenden Unterlagen gemäß S. 2 bei und geben Sie den Antrag an den Servicepunkten des Landratsamts, Bahnhofstraße 9 oder Wielandstraße 4, in Sömmerda ab. Gern können Sie die Unterlagen auch per Post einsenden.

Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen zum Abarbeitungsstand Ihres Antrages ab. Wir danken für Ihr Verständnis.