Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in die neuen Fahrerlaubnisklassen und Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.07.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Bei den ca. 28 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033
|
Auslaufende Fristen, die durch die Umtauschpflicht des Papierführerscheins anstehen, haben
in der Führerscheinstelle des Landratsamts Sömmerda zu einer erhöhten
Antragsflut geführt. Aufgrund der derzeitigen hohen Antragsaufkommens
kommt es zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe und
Antragsbearbeitung.
Neben der Online-Terminvergabe über unseren Bürgerservice kann der Antrag auch auf dem Postweg eingereicht werden. Allen betroffenen Bürgern, die keinen Internetzugang haben, bieten wir den Service, sich die Antragsunterlagen in ihren Verwaltungsgemeinschaften abzuholen. Bitte fügen Sie dann einfach die entsprechenden Unterlagen gemäß S. 2 bei und geben Sie den Antrag an den Servicepunkten des Landratsamts, Bahnhofstraße 9 oder Wielandstraße 4, in Sömmerda ab. Gern können Sie die Unterlagen auch per Post einsenden.
Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen zum Abarbeitungsstand Ihres Antrages ab. Wir danken für Ihr Verständnis.