Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt

Einfache Mitteilungen

Wenn Sie uns auf elektronischem Weg Dokumente und Informationen übermitteln möchten, stehen Ihnen unsere E-Mail-Postfächer für den unverschlüsselten Versand von Nachrichten zur Verfügung. 

Leider kann beim Versenden per E-Mail aufgrund der fehlenden Verschlüsselung nicht sichergestellt werden, dass die Daten von Unbefugten mitgelesen oder manipuliert werden. Außerdem kann bei einer E-Mail die Identität des Absenders nicht überprüft werden, weshalb es auch unzulässig ist, schriftformbedürfte Anträge oder Widersprüche per E-Mail einzureichen. Das wäre nur möglich, wenn der Absender seine Nachricht mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur versieht. Damit wäre zwar der Absender identifizierbar und eine Manipulation ausgeschlossen, die Nachricht wird dennoch unverschlüsselt über das Internet übermittelt und kann deshalb von Unbefugten mitgelesen werden. Es ist zwar zulässig, auf diesem Wege einen Antrag einzureichen oder einen Widerspruch zu erheben, wir raten jedoch aus Datenschutzgründen von dieser Art der Nachrichtenübermittlung ab. Nutzen Sie unsere E-Mail-Postfächer bitte ausschließlich zum Versand einfacher Mitteilungen.

Sollten Sie dennoch einen Widerspruch per E-Mail einreichen wollen, beachten Sie bitte, dass die Nachricht zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des europäischen Parlaments und des Rates (eIDAS-Verordnung - EU) versehen werden muss. Die E-Mail-Adresse für die Erhebung des Widerspruchs lautet: poststelle@lra-soemmerda.de.

Für die Übermittlung sonstiger Nachrichten stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

Elektronische Anträge

Für die elektronische Antragstellung verwenden Sie bitte die zur Verfügung stehenden Online-Dienste.​ Weitere Informationen zur Nutzung der Online Dienste haben wir auf dieser Seite​ für Sie zusammengestellt.

Widersprüche und sonstige Dokumente

Für die Übermittlung sonstiger Nachrichten und Dokumente, die aus Datenschutzgründen verschlüsselt werden müssen oder bei denen eine Identifizierung des Absenders erforderlich ist, wird zusätzlich ein sicherer elektronischer Postfachdienst benötigt. Das Landratsamt Sömmerda verfügt zu diesem Zweck über mehrere besondere elektronische Behördenpostfächer (beBPo). Sie müssen über eine Zugangsmöglichkeit zu dieser gesicherten Infrastruktur verfügen, um uns auf diesem Weg Nachrichten senden zu können. Rechtsanwälte, Notare, Gerichte und andere Behörden verfügen bereits über entsprechende Postfächer, z.B. "beA", "beN", "beBPo" oder "EGVP". Auch andere Personen und Organisationen können Zugang über ein "eBO" ​erhalten. Weitere Informationen zum eBO haben wir unten für Sie zusammengestellt. 

Ein Widerspruch kann durch eine elektronisch signierte Erklärung aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), aus einem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) oder aus einem besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nach den Vorschriften der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) bzw. der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erhoben werden.​



Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ist ein digitales Postfach für Bürger und Organisationen (z.B. juristische Personen, Firmen, Vereine, Verbände sowie Verfahrensbeteiligte wie Dolmetscher, Sachverständige und Gutachter). Es kann zum sicheren und zuverlässigen Austausch von Dokumenten mit der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, soziale Diensten der Justiz, Justizverwaltung) sowie mit Anwälten, Notaren und Behörden genutzt werden. Das eBO ist Teil der OSCI-Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Die Kommunikation über das eBO stellt dabei einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg dar. Schriftsätze, die über das eBO verschickt werden, müssen nicht mehr zus​ätzlich unterzeichnet werden – weder eigenhändig noch mit elektronischer Signatur. Die Nachrichten sind verschlüsselt und können nur durch den Empfänger gelesen werden. 

Die Nutzung des eBO ist nur mit einer geeigneten Anwendung möglich. Derzeit sind entsprechende Programme leider nicht kostenlos erhältlich. Außerdem muss ein Registrierungsprozess durchlaufen werden, bei dem Sie bzw. Ihre Organisation sicher identifiziert werden. Dies geht am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (weitere Informationen: Personalausweisportal - Online-Ausweisen mit Ausweiskarte) oder mit einem qualifizierten elektronischen Siegel. Sollten Sie beides nicht zur Hand haben, können Sie sich bei einer Notarin oder einem Notar Ihrer identifizieren. Hierfür fallen weitere Kosten an. Weitere Informationen sowie eine Liste der Software-Anbieter stellt die Justiz auf folgender Internetseite bereit: Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronischer Rechtsverkehr für Bürgerinnen und Bürger

Damit Nachrichten erhalten und versendet werden können, werden Name und Anschrift gespeichert und in dem Adressbuch des elektronischen Rechtsverkehrs veröffentlicht. Die Daten in diesem Adressbuch können nur von der Justiz (Gericht), Behörden, Rechtsanwälten und Notaren sowie Steuerberatern eingesehen werden. Andere eBO-Postfachinhaber haben darauf keinen Zugriff.

Falls Sie Schriftsätze an die Justiz übermitteln wollen, beachten Sie bitte die besonderen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs. Die Dokumente müssen im Dateiformat PDF vorliegen. Außerdem muss der Schriftsatz einfach signiert sein, das heißt als Unterschrift den Namenszug der verantwortenden Person tragen. Die Unterschrift kann eingescannt sein, ausreichend ist aber auch die Wiedergabe des Namens in Maschinenschrift. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronische Kommunikation im Bereich der Justiz​